Skip to main content
Home » Business Travel » Gut abgesichert AUF GESCHÄFTSREISE
Sponsored

Seit der Corona-Pandemie ist die Anzahl an Geschäftsreisen in Deutschland wieder stetig angestiegen. Berufliches Reisen ins Ausland gehört für viele Arbeitnehmer somit zum Alltag. Doch wie sieht es mit der richtigen Absicherung der Geschäftsreisenden aus? Kommen die Unternehmen ihrer Fürsorgepflicht nach bzw. sind sie sich überhaupt der Tatsache bewusst, dass eine solche gesetzlich vorgeschrieben ist?

Das bedeutet die gesetzliche Fürsorgepflicht für Unternehmen

Eine aktuelle internationale Studie von BCD Travel unter 1.284 Geschäftsreisenden zeigt, dass deren größte Sorgen während einer Geschäftsreise die Angst vor Unfällen (37%) und Krankheiten (35%) sind. Sorgen, für die der Arbeitgeber im Rahmen seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht nach §§ 241 und 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Vorsorge treffen muss.

Insbesondere gehört der Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers dazu. Erkrankt der Arbeitnehmer im Ausland, steht ihm eine dem deutschen Standard entsprechende medizinische Versorgung zu. Sollte beispielsweise eine Operation erforderlich sein, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für einen Transport in ein Krankenhaus zu sorgen, das westlichen medizinischen Standards entspricht. Der Arbeitgeber muss die Behandlungskosten und gegebenenfalls die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland übernehmen.

Ein Krankenrücktransport des Arbeitnehmers nach Deutschland wird schnell teuer und kann von USA/Kanada nach Deutschland 120.000 bis 140.000 Euro kosten. Selbst bei einem Rücktransport aus Italien muss man schon mit bis zu 20.000 Euro rechnen. Darüber hinaus gehören aber auch die Information und Aufklärung über gesundheitliche Risiken, notwendige Impfungen, Besonderheiten hinsichtlich Klima, Hygienestandard, Religion und Kultur, Kriminalitätsrisiken, Eigenheiten des lokalen Rechtssystems sowie spezifische geopolitische Risiken dazu.

Laut der BCD-Studie wissen 32% der Befragten nicht, wo Informationen über das Reiseland erhältlich sind, 28% greifen daher auf externe Quellen zurück und 29% sind unsicher, wer im Unternehmen im Notfall zu kontaktieren ist. 18% zögern sogar, Hilfe anzufordern, da sie die Situation nicht einschätzen können. Sorgt der Arbeitgeber nicht für die Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht, drohen ihm Haftungsrisiken, die ein hohes Ausmaß bedeuten können.

Vier Fragen an Florian Jandrey, Vertriebsleiter Nord & New Business ERGO Reiseversicherung

Florian Jandrey

Vertriebsleiter Nord & New Business
ERGO Reiseversicherung

Herr Jandrey, geben Sie uns ein Beispiel aus der Praxis, bei dem einem Mitarbeiter auf seiner Dienstreise etwas passiert.

Ein alltägliches Beispiel ist eine Geschäftsreise in die Schweiz, bei der ein Unfall passiert und sich der Mitarbeiter eines Unternehmens verletzt. Hier haben wir noch den Fall, dass es sich um kein EU-Land handelt. Wenn der Mitarbeiter nicht durch den Arbeitgeber für seine Geschäftsreise versichert ist, muss dieser die Behandlungskosten selbst übernehmen. Noch teurer wird es, wenn der Mitarbeiter stationär aufgenommen werden muss, geschweige denn ein Krankenrücktransport fällig wird. Also schon bei unspektakulären Fällen können die Kosten sogar geschäftsschädigend sein, gerade für kleinere Firmen.

Welche sind die größten Probleme für einen Mitarbeiter, wenn ihm etwas passiert?

Meistens wissen die Geschäftsreisenden gar nicht, an wen sie sich im Fall der Fälle wenden sollen. Was ist, wenn etwas außerhalb der Geschäftszeiten passiert? Dann ist niemand erreichbar. Bei uns ist die Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbar. Und auch bei kleineren Notfällen wird dem Mitarbeiter geholfen, sei es er benötigt in einem kleineren Notfall nur einen Arzttermin.

Welche Kosten entstehen einem Unternehmen denn für die Absicherung seiner Mitarbeiter?

Der Reiseschutz für Dienst- und Geschäftsreisen kostet den Arbeitgeber pro Mitarbeiter nur Cent-Prämien. Das beginnt bei der Dienstreise-Versicherung CareBasic mit 25 Ct. pro Person und Tag. Gemessen an den durchschnittlichen Kosten für eine 2-3-tägige Dienstreise in Höhe von 418 Euro, wie die VDR-Geschäftsreiseanalyse 2026 ergeben hat, sind dies minimale Beträge für maximale Sicherheit des Geschäftsreisenden und des Unternehmens.

Ist es für Firmen kompliziert, jeden Mitarbeiter abzusichern? Gerade wenn es sich um größere Unternehmen handelt?

Der Abschluss ist ganz einfach und kann auch online getätigt werden. Die Mitarbeiter müssen nicht namentlich genannt werden, sondern es wird ein Vertrag mit der voraussichtlichen Anzahl der Reisetage des Unternehmens für das ganze Jahr abgeschlossen und am Ende der Vertragslaufzeit exakt abgerechnet. Übrigens können auch Geschäftsbesucher aus dem Ausland abgesichert werden.

Wie kann ein Unternehmen vorsorgen?

Mit der Geschäftsreise-Versicherung der ERGO Reiseversicherung (ERV) können sich Unternehmen finanziell absichern und wissen gleichzeitig ihre Mitarbeiter auf Reisen in sicheren Händen. Sie bietet die CareBasic-Versicherung mit der Reisekranken-Versicherung, inklusive medizinischer Notfallhilfe, als Mindestschutz. Das CarePlus-Paket bietet umfangreicheren Schutz und unterstützt so den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht. Es beinhaltet neben der Reisekranken-Versicherung den Krisen- und Verspätungsschutz sowie den Rundum Sorglos-Service. Die ERV empfiehlt, das Paket zusätzlich um Einzelmodule (wie die Reisegepäck- oder Reiseunfall-Versicherung) zu ergänzen. Für größere Unternehmen und Firmen mit individuellen Anforderungen bietet die ERV mit der Dienstreise-Versicherung Individual eine modulare Lösung.


Was die erwähnte Informationspflicht für Unternehmen betrifft, stellt die ERV einen speziellen Service für alle versicherten Personen zur Verfügung: Über die ERGO travel & care App können sich Reisende sowie das Travel Management vor und während der Reise umfassend über das besuchte Land informieren. Sie erhalten Auskunft zu Sicherheitsrisiken und erfahren im Gesundheitsbereich alles über notwendige Impfungen, Krankenhäuser vor Ort sowie sonstige Anlaufstellen im Notfall.

Sie möchten mehr erfahren?

Weitere Informationen finden Sie unter:

Next article