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Von der Theorie zur Praxis- Das Gesetz zur „Frauenquote“ erfolgreich umsetzen

Foto: Creative Lab via Shutterstock

Im ersten Schritt war hierfür die Dokumentation in Vorstands- und Aufsichtsrat-Protokollen ausreichend. Eine offizielle Veröffentlichung ist erst in der Erklärung zur Unternehmensführung in den kommenden Jahresabschlüssen erforderlich.

Diese Zweiteilung gibt den Unternehmen noch einen gewissen zeitlichen Spielraum. Und dieser ist nötig, denn die Praxiserfahrung zeigt, dass die Umsetzung des Gesetzes mit Herausforderungen verbunden ist. Viele Unternehmen wissen noch immer nicht, dass sie vom Gesetz betroffen sind. Auch gibt es Wahlmöglichkeiten, beispielsweise ob Unternehmen von Anfang an eine feste Zielgröße zur Erreichung des Frauenanteils festlegen wollen oder die Erhöhung Stufe um Stufe umsetzen.

KPMG und die EAF Berlin haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dabei unterstützt einen Leitfaden heraus zu geben, der die wichtigsten Schritte zusammenfasst, die Unternehmen gehen müssen um das Gesetz umzusetzen.

Diese sind:

  • Feststellung ob das Unternehmen beziehungsweise Teile betroffen sind,
  • Status Quo erfassen,
  • Verantwortlichkeiten definieren,
  • Zielgrößen und Fristen festlegen und
  • Veröffentlichung planen.

Um herauszufinden ob das eigene Unternehmen oder Teile betroffen sind, müssen Fragen der Rechtsform, der Börsennotierung, der Belegschaftsgröße und des Gründungsdatums des Unternehmens geklärt werden.  Dann geht es darum den Status Quo im Unternehmen festzustellen. Dabei ist eine ehrliche Bestandsaufnahme absolut essentiell. Beispielsweise sollten historische Daten zur Personalentwicklung ebenso herangezogen werden, wie die Betrachtung von geschlechterspezifischen Beförderungszeiträumen und Beurteilungen.

Da teilweise die 30 Prozent Quote für den Aufsichtsrat und/oder entsprechende Zielgröße für Aufsichtsrat, Vorstand und die beiden Ebenen darunter sowie das Verschlechterungsverbot zu berücksichtigen sind, müssen aktuelle Entwicklungen wie Ruhestandsplanungen und angedachte Beförderungen ebenfalls auf den Prüfstand.

Sind die angestrebten Zielgrößen für den Frauenanteil einmal festgelegt, sind die Unternehmen verpflichtet erstmalig bis spätestens 30. Juni 2017 zu überprüfen, inwieweit sie diese erreicht haben. Bei Nicht-Erreichen der Zielgrößen müssen die Unternehmen die Gründe dafür im Jahresabschluss angeben. In dem Fall sind gesetzliche Sanktionen wie beispielsweise ein Ordnungsgeld bislang nicht vorgesehen. Allerdings wird der Markt regulativ sein. Im Wettbewerb um die besten Talente, um Investoren oder gar um Aufträge spielt Gender-Gleichstellung eine wichtige Rolle.

Um eine Einschätzung des Erfolgs des Gesetzes vorzunehmen, erscheint es noch zu früh. Laut einer aktuellen Umfrage der Wirtschaftswoche sind zumindest die meisten DAX Unternehmen zurückhaltend. Nur 4 haben sich bis zum Stichtag 30. September 2015 explizit auf einen höheren Frauenanteil festgelegt. Bei vielen anderen gilt als Ziel einfach nur der Erhalt des Status Quo. Das Thema Frauenquote bleibt also spannend.

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