Eine UG kann bereits ab einem Euro Stammkapital gegründet werden. Was Sie als Gründer noch alles beachten müssen, erklären wir Ihnen im nachfolgenden Artikel.
Eine UG (haftungsbeschränkt) kann schnell und problemlos gegründet werden, wenn man im Vorfeld einige Grundlegende Fragen geklärt hat. Diese Fragen sind zum Beispiel:
- Wer sind meine Gesellschafter?
- Wie viel Stammkapital bringe ich mit?
- Wie lautet der Name meines Unternehmens?
Erste Fragen
Bevor Sie Ihre UG gründen, können Sie aus zwei Möglichkeiten wählen: der Gründung mit Musterprotokoll oder der Gründung mit einer individuellen Satzung. Die Gründung mit Musterprotokoll eignet sich besonders für eine schnelle und kostengünstige Gründung.
Der Text des Musterprotokolls ist vorgefertigt; von diesem darf nicht abgewichen werden. Das Musterprotokoll ist gültig für eine Gründung mit mindestens einem oder höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Das Musterprotokoll entspricht der Satzung der Unternehmergesellschaft.
Möchten Sie eine individuelle Satzung aufsetzen lassen, ist dies bei einer Gründung ohne Musterprotokoll möglich. Diese Art der Gründung dauert etwas länger und ist mit einem höheren Kostenaufwand verbunden, da Sie beim Notar eine individuelle Satzung aufsetzen lassen müssen. Was grundsätzlich immer in einer Satzung enthalten sein muss:
- Name des Gesellschafters
- Name und Sitz der Gesellschaft
- Unternehmensgegenstad
- Stammkapital jedes Gesellschafters und die daraus resultierenden Geschäftsanteile
Das Stammkapital
Haben Sie sich nun entschieden, ob Sie Ihre UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll oder ohne gründen möchten, stellt sich die Frage nach dem Stammkapital. Eine UG (haftungsbeschränkt) kann bereits ab einem Euro Stammkapital gegründet werden.
Es ist jedoch nicht verboten mehr Stammkapital einzubezahlen. Kalkulieren Sie hierbei unbedingt ein, dass Notarkosten oder die erste Miete für Ihre Unternehmensräume ebenfalls bezahlt werden müssen. Haben Sie sich für eine Summe entschieden, wird das Geld nach der Gründung in bar auf das Geschäftskonto einbezahlt. Den Beleg senden Sie umgehend an der Notar, damit dieser die Eintragung ins Handelsregister veranlassen kann.
Bei einer UG (haftungsbeschränkt) ist es zusätzlich notwendig, Rücklagen in Höhe von 25% des Jahresgewinns zu bilden. Diese Rücklagen sind so lange Pflicht, bis 25.000 € erreicht sind. Diese Summe entspricht dem Mindeststammkapital der GmbH. Sobald dieser Betrag erreicht ist, können Sie Ihre UG (haftungsbeschränkt) in einem Notartermin in eine GmbH umwandeln lassen, wenn Sie dies wünschen.
Unternehmensgegenstand, Unternehmensname und Geschäftsführer benennen
Der Unternehmensgegenstand Ihrer UG (haftungsbeschränkt) ist im Handelsregister einsehbar und beschreibt in Kürze Ihre Tätigkeiten. Es ist hierbei besonders wichtig, dass Sie den Unternehmensgegenstand nicht zu allgemein halten, da dieser sonst von Ihrer zuständigen IHK abgelehnt werden kann. Diese Ablehnung kann einen weiteren Notartermin nach sich ziehen, welcher wiederrum Kosten verursacht.
Ähnlich verhält es sich mit dem Unternehmensname. Auch der Unternehmensname muss diverse Anforderungen erfüllen, um von der zuständigen IHK genehmigt zu werden. Er darf beispielsweise nicht irreführend oder zu allgemein sein. Ihr ernannter Geschäftsführer kann ebenfalls im Handelsregister eingesehen werden. Auch der Geschäftsführer ist in der Satzung festgehalten.
Beim Notar
Beim Notar findet die eigentliche Gründung statt. Hier müssen alle Ihrer benannten Gesellschafter persönlich anwesend sein oder mindestens eine beglaubigte Vollmacht vorlegen. Ist Ihre UG (haftungsbeschränkt) gegründet, können Sie die Gründungsunterlagen bei der Bank zur Kontoeröffnung vorzeigen.
Achtung: Das Konto kann erst nach der Gründung eröffnet werden, wenn alle Gründungsunterlagen vorhanden sind. Trotzdem sollte der Termin rechtzeitig vereinbart werden, da es bei Banken zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Bei der Bank müssen Sie das Stammkapital bar einbezahlen. Haben Sie dann den Einzahlungsbeleg erhalten, kann dieser nun direkt an den Notar gesendet werden. Nur so kann Ihre Anmeldung ins Handelsregister veranlasst werden.
Nach der Gründung
Nach der Anmeldung im Handelsregister bekommen Sie einen Auszug aus dem Handelsregister. Diesen benötigen Sie zur Vorlage beim Gewerbeamt, bei dem Sie sich anmelden müssen. Es folgt des Weiteren eine Meldung des Finanzamtes, welchem Sie Ihre Eröffnungsbilanz vorlegen müssen.
Vom Finanzamt bekommen Sie auch Ihre Steuernummer, die auf Ihren Rechnungen angegeben wird. Sorgen Sie zusätzlich dafür, dass Ihr Unternehmen nach außen hin optimal präsentiert wird. Mit einem passenden Logo und einem schönen, übersichtlichen Internetauftritt können Sie Ihre Kunden optimal ansprechen.
Ihre Gründung schnell und problemlos über die Bühne gehen, wenn Sie genügend Zeit in die Vorbereitung stecken. Um auch wirklich alles ohne große Zwischenfälle zu meistern, gibt es für Sie die Möglichkeit Ihr Vorhaben in die Hände der erfahrenen Experten von firma.de zu legen. Für jede Rechtsform bieten wir Gründerpakete an, damit der Traum vom eigenen Unternehmen zum Greifen nahe wird. Die Gründung kann dann meistens schon innerhalb von 14 Tagen fertig sein.